München statt Hamburg: Wann der Chef Mitarbeiter versetzen darf

Die Sachen packen und in eine andere Filiale an einem anderen Ort umziehen? Nicht immer kann der Arbeitgeber das einfach so anordnen. | Foto: Andreas Gebert
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Bislang war der Mitarbeiter immer in Hamburg beschäftigt. Nun soll er für den Job nach München ziehen. Für Berufstätige ist das eine Riesenumstellung. In solchen Situationen stellt sie die Frage: Darf der Arbeitgeber das?

Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechts einen anderen Arbeitsort festlegen. "Das ist besonders schmerzhaft, weil davon oft die ganze Familie betroffen ist", sagt Jörg Schwaab. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht rät deshalb, schon vor Beginn der Tätigkeit auf entsprechende Vertragsklauseln zu achten: "Viele Arbeitnehmer haben kein Problembewusstsein beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages." So wird der Einsatzort am besten auf eine Region begrenzt.

"Im Arbeitsvertrag sollte möglichst konkret stehen, was getan und wo gearbeitet wird", bestätigt Kerstin Jerchel. Sie ist in der Verdi-Bundeszentrale in Berlin für den Bereich Recht und Rechtspolitik zuständig. Doch sie sagt auch: "Eine zu enge Definition der Tätigkeit kann sich als Nachteil erweisen, wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt." Die Firma könne dann argumentieren, dass es keine passende Stelle mehr gibt.

"Auf keinen Fall sollte man die Arbeit verweigern, wenn man mit einer Versetzung nicht einverstanden ist", warnt Jerchel. Stattdessen rät die Gewerkschafterin dazu, sich an den Betriebsrat zu wenden. Wenn die Versetzung länger als einen Monat dauert oder eine erhebliche Änderung der Tätigkeit mit sich bringt, muss das Gremium vorab schriftlich informiert werden. "Wurde der Betriebsrat nicht hinzugezogen, liegt schon mal ein Formfehler vor."

Der Betriebsrat prüft die Versetzung und kann im Zweifel seine Zustimmung verweigern. "Wenn es keine unternehmerischen Gründe für die Versetzung gibt, sondern der Arbeitnehmer nur abgeschoben werden soll, wird der Betriebsrat dem nicht zustimmen", sagt Jerchel. Ein Mitarbeiter, der mit der Versetzung nicht einverstanden ist, sollte den Betriebsrat bitten, die Zustimmung zu verweigern, empfiehlt auch Schwaab. "Das ist zum Beispiel möglich, wenn die zu besetzende Stelle nicht vorher im Unternehmen ausgeschrieben wurde."

Um keinen Konflikt mit dem Betriebsrat zu riskieren, lenkt der Arbeitgeber oft ein. "Wird der Streit nicht beigelegt, entscheidet in letzter Konsequenz das Arbeitsgericht über die Zulässigkeit der Versetzung", sagt die Nürnberger Rechtsanwältin Claudia Uhr. Auch der Arbeitnehmer selbst kann gegen seine Versetzung klagen. mag

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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