Nebenjob ohne Konkurrenz
Auszubildende dürfen einen Nebenjob nur annehmen, wenn sie ihrem Arbeitgeber damit keine Konkurrenz machen. Nicht in Ordnung ist es zum Beispiel, wenn ein angehender Kfz-Mechatroniker in seiner Freizeit privat Autos von Freunden gegen ein Entgelt repariert. Darauf weist Alireza Khostevan hin, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Zur Sicherheit sollten sie vorher immer den Chef informieren. So vermeiden Auszubildende, dass es nach der Annahme des Nebenjobs Ärger gibt. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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