RECHT UND DATENSCHUTZ
Private Sticks sind tabu: Datenschutz gilt auch im Homeoffice
Homeoffice statt Büro: Arbeitnehmer müssen auch zuhause dafür sorgen, dass vertrauliche Daten nicht in falsche Hände geraten. So ist es etwa unzulässig, Unterlagen einfach in die heimische Altpapiertonne zu werfen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Personenbezogene Daten müssen auch im Homeoffice besonders geschützt werden. Dies schreibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. „Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, darf zum Beispiel nur die vom Arbeitgeber bereitgestellte Hard- und Software nutzen. Private USB-Sticks oder lokale Festplatten sind tabu“, erklärt Roland Weiß, Sicherheitsexperte bei der R+V Versicherung. „Die Daten sollten nur auf den gesicherten Servern über einen VPN-Zugang oder der Hardware des Arbeitgebers gespeichert werden.“ Strenge Regeln gelten auch für ausgedruckte Unterlagen. Diese dürfen auf keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden. Im Idealfall werden Papierdokumente an einem sicheren Ort gesammelt und beim nächsten Besuch im Büro entsorgen. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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