Rassistische Äußerungen
Äußern sich Mitarbeiter rassistisch auf privaten Accounts in sozialen Netzwerken, kann der Arbeitgeber das häufig nicht ahnden. "Es gilt erst einmal der Grundsatz: privat ist privat", erklärt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Aber auch hier gibt es Grenzen: "Wenn sich ein Arbeitnehmer im Netz rassistisch äußert und führt das zu Unfrieden im Betrieb, kann das zu einer fristlosen Kündigung führen", sagt Prof. Bauer. Letztendlich sei das jedoch immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts. Zu berücksichtigen ist zum Beispiel, ob durch die Äußerung des Mitarbeiters auf Facebook der Ruf des Unternehmens geschädigt wird. Das dürfte auf jeden Fall dann gegeben sein, wenn sich ein Mitarbeiter in hervorgehobener Position rassistisch äußert. Ausschlaggebend ist auch, ob es außerhalb des Betriebs zu heftigen Reaktionen oder zum Beispiel zu Kundenbeschwerden kommt, sagt Prof. Bauer. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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