Rente rechtzeitig beantragen
Gesetzlich Rentenversicherte müssen ihre Rente rechtzeitig beantragen. Den Antrag sollten sie etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wichtig zu beachten: Wird er zu spät gestellt, können Rentenleistungen für zurückliegende Monate nicht nachgezahlt werden. Tipps der Rentenversicherung unter http://asurl.de/jas.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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