Rücktritt vom Fernlehrgang
Wer seine Anmeldung für einen Fernlehrgang widerrufen will, hat dafür nur begrenzt Zeit. Darauf weist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht hin. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der ersten Lieferung des Lehrmaterials können Verbraucher ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Danach können sie in der Regel erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kündigen. Dabei müssen sie spätestens sechs Wochen vorher aktiv werden. Danach können sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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