Schwieriger Weg: Nach Arbeitsunfähigkeit zurück in den Job
Ein Bandscheibenvorfall, eine Krebserkrankung oder eine Depression. Man fällt für mehrere Wochen aus. Mancher ist immer wieder krank. Die Befürchtungen sind dann groß. Kann der Arbeitgeber mir kündigen? Und was muss ich meinem Chef erzählen?
Im Hinblick auf eine krankheitsbedingte Kündigung ist für Mitarbeiter gut zu wissen, dass die Voraussetzungen hoch sind, sagt Hans-Georg Meier. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitnehmer drei Jahre hintereinander mindestens jeweils mehr als sechs Wochen krank gewesen ist. Außerdem muss zu erwarten sein, dass ein Mitarbeiter in Zukunft weiter in erheblichem Umfang krank sein wird. Und selbst wenn das der Fall ist, kommt es in erheblichem Maße auf ein Abwägen im Einzelfall an.
Alexander Kreidel (52) machte sich wegen einer Kündigung keine Sorgen. Er arbeitet seit 28 Jahren bei einer Firma, die Omnibusse produziert. Aber er fragte sich, was nun werden soll, auch in finanzieller Hinsicht. Der Arzt hatte ihn wegen seines hartnäckig schmerzenden Arms zuletzt für acht Wochen krankgeschrieben. Zurück bei der Arbeit hatte sich sein Arm nach ein paar Wochen so verschlimmert, dass er nicht einmal mehr jemandem die Hand geben konnte.
Für sechs Wochen bekommen Arbeitnehmer bei Krankheit Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. So schreibt es das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Mitarbeiter können dann mit rund 70 Prozent ihres Bruttoentgelts rechnen. Das Krankengeld gibt es für maximal 78 Wochen. Danach bleibt die Möglichkeit, Leistungen von der Arbeitsagentur oder von der Rentenversicherung zu beantragen.
Optimale Eingliederung
Kreidel wurde zu einem Gespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen. In diesem Gespräch wird gemeinsam überlegt, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Mitarbeiter wieder optimal in den Betrieb eingegliedert werden kann.
Auch kann sich der Mitarbeiter den Personenkreis aussuchen, der bei den Gesprächen dabei ist, sagt Kerstin Meyer Koschnike vom EvoBus-Gesundheitsmanagement. In der Regel ist ein Betriebsrat, jemand vom Gesundheitsmanagement und vielleicht noch der Chef dabei. Gemeinsam wird dann überlegt, was der Arbeitgeber tun kann, um die Arbeitsfähigkeit und die Gesundheit des Mitarbeiters zu erhalten.
Arbeitgeber sind laut Sozialgesetzbuch 9 dazu angehalten, BEM anzubieten. Für die erkrankten Mitarbeiter ist es ein freiwillig wahrzunehmendes Angebot. "Beschäftigte sind in dem Gespräch nicht dazu verpflichtet, zu erzählen, welche Krankheit sie haben", erläutert Andreas Tautz. Er ist Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Protokoll festgehalten. Das Ziel ist, gemeinsam eine Perspektive für den Mitarbeiter zu entwickeln, Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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