Sozialabgaben für Paketauslieferer
Nutzt ein Paketauslieferer bei seiner Arbeit den eigenen Pkw, kann dies ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sein. Wird er jedoch eng in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingebunden, muss der Chef für ihn Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam und beruft sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund (Az.: S 34 R 934/14). Im dem Fall wurde der Mann von einem Subunternehmer eingesetzt – dahinter steht ein bundesweit tätiges Logistikunternehmen. Der Fahrer musste sich verpflichten, die Vorgaben des Logistikunternehmens einzuhalten. Somit lag keine selbstständige Tätigkeit mit eigenen Handlungsspielräumen vor. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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