Standesbeamte halten Trauungen und Geburten fest
"Darin habe ich sehr gerne geblättert", sagt sie. Brenke, 53, arbeitet seit über 30 Jahren als Standesbeamtin. Seit 2000 ist sie Leiterin des Standesamts in Charlottenburg-Wilmersdorf. Knapp 5000 Ehen und 300 Lebenspartnerschaften hat sie in dieser Zeit beurkundet. An Sonnabenden im Sommer sind es manchmal zehn am Stück.
Die Trauungen machen aber nur einen kleinen Teil von ihrem Job aus. Die Haupttätigkeit ist die Sachbearbeitung, erklärt Paul Ebsen, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Die Fachkräfte sind in der Verwaltung eine Art Notar des Bürgers. Sie nehmen Geburten und Todesfälle auf, prüfen die Ehe- oder Adoptionsfähigkeit und kümmern sich um Fragen der Namensführung. Wollen Eltern ihrem Nachwuchs einen außergewöhnlichen Namen geben, sind es Standesbeamte, die entscheiden, ob das geht.
Rund 30 000 Standesbeamte gibt es bundesweit, sagt Gerhard Bangert. Er ist Studienleiter an der Akademie für Personenstandswesen und bildet seit 24 Jahren Standesbeamte aus. Gleich nach der Schule kann niemand den Job machen. Wer sich dafür interessiert, muss zunächst eine Ausbildung in der Verwaltung absolvieren und etwa die Beamtenlaufbahn im mittleren oder gehobenen Dienst durchlaufen, erklärt Ebsen. An vielen Orten werden mittlerweile auch Verwaltungsfachangestellte eingesetzt, die nicht verbeamtet sind.
Das Besondere an Brenkes Job sind die Trauungen. Dabei erlebt sie immer wieder skurrile Situationen. Neulich kam ein Paar - wie erbeten - 15 Minuten vor der Trauung im Standesamt an. Die Trauzeugen wurden aufgenommen, später die gewünschte Musik aufgelegt. Brenke sprach wie immer ein paar nette Worte zur Begrüßung, dann folgte die Trauung, beide sagten "ja" und küssten sich. Soweit alles ganz normal. Allein: Die Frau hatte sich gerade zum siebten Mal getraut - zum zweiten Mal bei ihr. "Sie will ich hier nicht mehr sehen", sagte Brenke danach zu ihr - halb im Scherz, halb im Ernst.
Wer sich für den Beruf entscheidet, sollte gern mit Menschen umgehen und offen für Neues sein, sagt Bangert. Die Fachkräfte müssten sich auf die unterschiedlichsten Fallkonstellationen einstellen. Außerdem müssen Standesbeamte entscheidungsstark sein. "Was er entscheidet, kann hinterher nur noch ein Gericht korrigieren", sagt Bangert.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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