Tipps für die Wahl von Fernlehrgängen

Eine Anwesenheitspflicht gibt es beim Fernstudium nicht. Das Arbeitspensum ist dennoch nicht zu unterschätzen. | Foto: Forum DistancE-Learning/dpa
  • Eine Anwesenheitspflicht gibt es beim Fernstudium nicht. Das Arbeitspensum ist dennoch nicht zu unterschätzen.
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Fernunterricht verlangt viel Disziplin. Denn Teilnehmer müssen sich selbst zum Lernen motivieren können. Und zu Hause gibt es viele Ablenkungen.

Außerdem ist es wichtig, die Kursbedingungen vorab genau zu prüfen. Darauf kommt es dabei an:

  • Pensum: Berufstätige dürfen das Pensum von Fernlernkursen nicht unterschätzen, warnt Martin Kurz, Präsident des Fachverbands Forum Distance-Learning in Hamburg. Bei beruflichen Lehrgängen müssten sie oft zehn bis zwölf Stunden pro Woche einrechnen.
  • Verlängerung: Gut ist es, wenn sich der Kurs kostenlos verlängern lässt, rät die Stiftung Warentest. Viele Angebote sähen vor, dass Teilnehmer den Kurs ohne Preisaufschlag um bis zu 50 Prozent der Gesamtdauer verlängern können.
  • Kosten: Hier müssen Kursteilnehmer sich vor Überraschungen in Acht nehmen. Dazu sollten sie auf Extrakosten achten, die neben der Kursgebühr anfallen - etwa für Prüfungen, rät Ludwig Pelzer von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln.
  • Betreuung: Die Aufgabe ist unverständlich? Oder die Formel will nicht aufgehen? Dann ist es wichtig, dass die Dozenten gut für Fragen erreichbar sind - am besten auch telefonisch, rät Martin Kurz. Denn im Gespräch lasse sich manches schneller klären als per E-Mail.
  • Zulassung: Jeder Fernlehrgang zur beruflichen Weiterbildung muss staatlich zugelassen sein, erklärt Ludwig Pelzer von der ZFU. Das sei gesetzlich vorgeschrieben. Ausgenommen davon sind Hobbykurse, die laut Gesetz nur "der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung" dienen.
  • Rücktrittsklauseln: Vor dem Buchen eines Kurses lohnt sich ein Blick auf die Rücktrittsklauseln. Gesetzlich sei vorgeschrieben, dass Kursteilnehmer im Fernunterricht zwei Wochen lang gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten dürfen, erläutert Ludwig Pelzer von der ZFU. Diese Frist beginne erst, wenn der Teilnehmer die Vertragsurkunde und die ersten Lernunterlagen in den Händen hält - nicht etwa mit der Buchung.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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