Übernahme von Leiharbeitern
Übernimmt ein Betrieb einen Leiharbeiter, darf er erneut eine Probezeit mit ihm vereinbaren. Das ist zulässig, obwohl derjenige davor oft schon für die Firma gearbeitet hat - und er dem Arbeitgeber im Prinzip bekannt ist. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Aber durch den Wechsel von der Zeitarbeitsfirma zum entleihenden Betrieb entsteht ein neuer Arbeitsvertrag, der die Vereinbarung einer erneuten Probezeit rechtfertigt.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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