Unzulässige Stellenanzeige
Jobsuchende müssen es in der Regel nicht tolerieren, wenn in einer Stellenanzeige nur nach Muttersprachlern gesucht wird. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. In der Regel ist das ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und unter Umständen ist sogar eine Entschädigung einklagbar. Zulässig ist das nur, wenn die konkrete Position es erfordert. Das könne zum Beispiel bei Dolmetschern oder Übersetzern der Fall sein. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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