ARBEITSRECHT
Urlaub darf nicht ausgezahlt werden
Im Corona-Sommer war die Urlaubsfreude bei vielen gedämpft. Manch einer möchte sich gar nicht freinehmen und das Geld lieber auszahlen lassen. Dem schiebt der Gesetzgeber allerdings einen Riegel vor: "Geld statt Urlaub ist rechtlich nicht möglich. Denn nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht jedem Arbeitnehmer ein Jahresurlaub von 24 Werktagen zu – das sind vier Wochen bei einer 5-Tage-Woche – und der ist zur Erholung vorgesehen", erklärt Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL Versicherung. Eine Auszahlung von Urlaub ist nur möglich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer vorhandenen Resturlaub nicht mehr nehmen kann. Zuvor muss er jedoch versucht haben, den Urlaub fristgerecht zu beantragen. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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