ARBEITSRECHT
Urlaubsverbot in der Probezeit?
Viele Arbeitnehmer meinen, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf. Doch schon zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses lässt sich ein Urlaubsanspruch geltend machen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Bedacht werden sollte aber, dass die Probezeit im Interesse beider Parteien liegt, das neue Miteinander zu prüfen. Sollte das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beendet werden, müssen die Urlaubstage anteilig berücksichtigt werden. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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