Verspäteter Krankmeldung
Azubis dürfen nicht vergessen, in der Firma sofort Bescheid zu geben, wenn sie erkranken. Sich am ersten Krankheitstag erst mittags beim Chef zu melden, ist zu spät. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in der Zeitschrift "Position" (Ausgabe 4/2013) hin. Wer sich wiederholt zu spät krankmeldet, kann unter Umständen sogar seinen Ausbildungsplatz verlieren. Jugendliche verstoßen mit einer verspäteten Krankmeldung gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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