In den Ferien für die Rente vorsorgen?
Was Schüler und Studenten über Mini- und Ferienjobs wissen sollten
Bald sind wieder Ferien! Viele Schüler und Studenten nutzen diese Zeit häufig, um sich etwas hinzuzuverdienen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Das Studium soll finanziert werden oder ein lang gehegter Traum soll sich erfüllen. Welche gesetzlichen Regelungen dabei gelten, erläutert Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. Ramona Paul, Vorsorgeexpertin der IDEAL Versicherung, weiß, wie sich auch mit einem Mini- oder Ferienjob für die Rente vorsorgen lässt.
Die eigenen Finanzen mit einem Ferienjob aufzubessern klingt für viele Schüler verlockend. „Ab 13 Jahren dürfen Schüler im Wesentlichen leichten Tätigkeiten wie Haustierbetreuung oder Prospekte austragen nachgehen – und das auch nur für zwei Stunden pro Tag in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr“, erklärt Wolfgang Müller. Dies legt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) fest, welches durch die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) ergänzt wird. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben beträgt die zeitliche Obergrenze für die Arbeit drei Stunden pro Tag. Ab 15 dürfen Jugendliche 20 Tage im Jahr jobben. Diese können sie auf das Jahr verteilen oder vier Wochen am Stück arbeiten, etwa in den Sommerferien. „Schüler dürfen dann sogar an Werktagen bis zu acht Stunden pro Tag zwischen 6 und 20 Uhr einer beruflichen Tätigkeit nachgehen“, so der IDEAL-Experte Müller. Ausnahmen gibt es etwa in der Gastronomie, in der Altenpflege oder der Landwirtschaft: Hier ist auch eine Wochenendarbeit erlaubt. Über 16-Jährige, die bei einem Bäcker arbeiten möchten, dürfen bereits ab 4 Uhr mit der Arbeit beginnen. In der Gastronomie oder im Veranstaltungsbereich ist aber spätestens um 22 Uhr Schluss. Mit der Volljährigkeit gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht länger und Jugendliche können die gleichen Arbeiten verrichten wie jeder Erwachsene auch. Das heißt: Ein Ferienjob kann dann sogar 50 Tage lang sein. Übrigens: „Arbeitgeber müssen Schüler und Studenten auch den Mindestlohn von derzeit zwölf Euro pro Stunde zahlen“, erklärt der Rechtsexperte.
Wer sich für einen Ferienjob entschieden hat, kann nicht nur sein Taschengeld aufbessern, sondern auch etwas für seine Rente tun. Zwar sind Ferienjobs von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sind. Allerdings können vor allem Studenten diese Grenze aufgrund der langen Semesterferien schnell überschreiten. „In diesem Fall müssen sie auf den gesamten Verdienst Sozialabgaben leisten sowie in die Rentenkasse einzahlen. Das kann sich später aber durchaus lohnen“, weiß Ramona Paul.
Auch Schüler haben schon die Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen, indem sie zum Beispiel einem Minijob nachgehen. „Sie können zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers einen Eigenanteil von 3,6 Prozent dazuzahlen und erhalten dafür die vollen Schutzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Paul. Es ist auch möglich, sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien zu lassen, doch Schüler sollten die Vorteile für sich nutzen. „Wer bereits früh in die Rentenkasse einzahlt, kann beispielsweise bereits wichtige Rentenpunkte sammeln“, erklärt die Vorsorgeexpertin der IDEAL Versicherung. Vor allem für Studenten, die im Vergleich zu Auszubildenden später mit der Arbeit beginnen, kann sich das durchaus lohnen. Denn dadurch erhöhen sich auch die späteren Rentenzahlungen. „Schüler oder Studenten sollten also ihre Chance nutzen, so früh wie möglich auch fürs Alter vorzusorgen“, rät Paul. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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