Wirksame Kündigung
Unterschreibt ein Personalleiter eine Kündigung, ist sie formell wirksam. Eine Vollmacht des Arbeitgebers muss der Kündigung nicht beigelegt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 7 Sa 1054/09). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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