Zugriff auf berufliche E-Mails regeln
So müsse es zum Beispiel Regelungen für längere Krankheiten und Urlaube sowie Todesfälle geben, erklärt die IT-Zeitschrift "iX". Ansonsten könne es passieren, dass die Firma nicht auf möglicherweise wichtige geschäftliche E-Mails zugreifen kann.
Ihre Privatsphäre müssen Arbeitnehmer dafür nicht aufgeben: In Verträgen oder Betriebsvereinbarungen kann etwa festgelegt werden, dass der Zugriff auf das Postfach eines Verstorbenen nur mit einem fachkundigen IT-Mitarbeiter erfolgen darf und zweifelsfrei private Mails nicht geöffnet, sondern an den Erben übermittelt werden.
Grundsätzlich gehen Konten von E-Mail-Anbietern, sozialen Netzwerken und anderen Webseiten nach dem Tod eines Menschen an dessen Erben über. Wie die Experten der Zeitschrift erklären, kann dieser mit dem Erbschein bei Anbietern Zugriff auf E-Mail-Konten des Verstorbenen verlangen. Gleiches gelte für Daten bei Cloud-Diensten und Domains bei Webhosting-Anbietern.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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