Zuschlag im Job: Wenn Überstunden zur Regel werden

Abends noch im Büro hocken? Überstunden sind für viele ganz normal. Wer dauerhaft länger arbeitet, sollte mit dem Betriebsrat sprechen. | Foto: Oliver Berg
  • Abends noch im Büro hocken? Überstunden sind für viele ganz normal. Wer dauerhaft länger arbeitet, sollte mit dem Betriebsrat sprechen.
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Eigentlich ist um 18 Uhr Feierabend – doch mancher sitzt auch um 19 Uhr noch im Büro. Für viele Mitarbeiter ist das ganz normal.

Es werden nicht mehr Überstunden abgeleistet als in früheren Jahren, erklärt Prof. Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). "Allerdings verschiebt sich etwas zwischen den Typen: Es gibt deutlich weniger bezahlte Überstunden." Nach den Erhebungen des IAB macht ein Vollzeitbeschäftigter im Durchschnitt 5,5 Überstunden im Monat, ein Arbeitnehmer in Teilzeit zwei Überstunden.

Dabei ist kein Mitarbeiter verpflichtet, andauernd mehr zu arbeiten, als in seinem Vertrag vereinbart ist. "Wenn im Arbeitsvertrag eine 40-Stunden-Woche steht, bedeutet das nicht Mindestarbeitszeit, sondern Regelarbeitszeit", sagt Michael Felser. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Brühl bei Köln. Weiter müssen sich die Überstunden im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes halten. Mehr als zehn Stunden am Stück sind auf keinen Fall erlaubt. "Außerdem müssen zwischen zwei Schichten mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen", erläutert Felser.

Was viele außerdem nicht wissen: Der Arbeitgeber darf Mehrarbeit nur für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit verlangen, sagt Helga Nielebock. Sie ist Rechtsexpertin beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin. Das Ausmaß der Überstunden bestimmt der Arbeitsvertrag. "Legen Regelungen wie Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge engere Grenzen fest, gelten die."

Wenn sich Mehrarbeit über Monate einschleicht, sollte man das Gespräch mit dem Chef suchen, rät Felser. Oft sei es sinnvoll, ein solches Gespräch im Beisein eines Kollegen oder eines Betriebsrates zu führen. Dabei sollte man nicht drohen, sondern sachlich eine Lösung aufzeigen.

Auch mal "Nein" sagen

Ein Arbeitnehmer kann auch "Nein" sagen zu Überstunden. Der Chef muss auf seine Interessen Rücksicht nehmen und prüfen, ob sie nicht wann anders oder von jemand anders erledigt werden können. "Wenn der Angestellte zu einer bestimmten Zeit sein Kind aus der Krippe holen muss oder andere private Verpflichtungen hat, muss die Firma das akzeptieren." Grundsätzlich könne man Überstunden verweigern, wenn keine Pflicht dazu besteht – und die gibt es nur bei echten Notfällen, sagt Felser.

Nielebock rät, die Überstunden aufzuzeichnen und möglichst vom Vorgesetzten oder einem Arbeitskollegen abzeichnen zu lassen. "Dann hat man einen Beweis für die Leistung." Auf der Basis ließe sich dann besprechen, wie man mit den Überstunden umgeht. Am sichersten allerdings ist es, wenn der Arbeitgeber die Stunden aufzeichnet – etwa durch eine Stechuhr. Dann gibt es keine Diskussion über die Zeit, die man an seinem Arbeitsplatz verbracht hat.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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