Gericht erlaubt "Menschen Museum" am Fernsehturm
Für die einen sind sie faszinierend, für die anderen abstoßend und die Menschenwürde verletzend: Die kunstvoll in Posen inszenierten Körper des berühmten Anatomen Gunther von Hagens führen immer wieder zu heftigen Debatten. Über 40 Millionen Besucher haben die Körperwelten-Ausstellungen schon gesehen und staunend vor Plastinaten gestanden, bei denen man jeden Muskel sehen oder in die Eingeweide und freigeschälten Augen gucken konnte. Die Plastinate waren schon auf der ganzen Welt, zum Beispiel in London, New York, Chicago, Haifa, Wien und auch dreimal in Berlin ausgestellt.
Jetzt eröffnet Gunther von Hagens sein erstes "Menschen Museum" am Fuße des Fernsehturms, wie er die spektakuläre Dauerausstellung mit kunststoffkonservierten Toten nennt. Das Bezirksamt Mitte ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, die Dauerausstellung zu verbieten. Bürgermeister Christian Hanke (SPD) hatte die Ausstellung nicht genehmigt und das mit dem Bestattungsgesetz begründet. Demnach müssten Leichen bestattet werden. Das Gericht folgte dieser Rechtsauffassung nicht und gab den Ausstellungsmachern grünes Licht. Das "Menschen Museum" sei genehmigungsfrei, das Bestattungsgesetz greife hier nicht. Zwar seien Plastinate nach dem Wortlaut des Gesetzes immer noch Leichen, doch habe der Gesetzgeber solche plastinierten Leichen nicht mit erfassen wollen. Das Gesetz ziele auf die schnelle Bestattung Verstorbener ab. Weil Plastinate aber einer Bestattung weder zugänglich noch hierfür vorgesehen seien, erstrecke sich das Gesetz hierauf nicht. Plastinate würden nicht verwesen und könnten damit nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Eine Feuerbestattung scheide aus, weil sie in den derzeit bestehenden Krematorien nicht eingeäschert werden könnten, heißt es in der Begründung der 21. Kammer des Verwaltungsgerichts. Die Ausstellung von Plastinaten entspreche den seit jeher existierenden öffentlichen Sammlungen anatomischer Präparate.
Die Ausstellung unterliege nur dem allgemeinen Ordnungsrecht, so das Gericht. Die Behörden können demnach einschreiten und die Ausstellung verbieten, wenn etwa die Menschenwürde verletzt wird. Das Objekt "Schwebender Akt" könnte als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung gewertet werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Verwaltungsgericht Berufung an das Oberverwaltungsgericht zugelassen. Bürgermeister Christian Hanke bedauerte die Entscheidung und will das weitere Vorgehen nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.
"Dem juristischen Urteil zum Trotze bleiben Plastinate tote Menschen. Und Tote sind keine Ausstellungsstücke", sagte Pfarrerin Cordula Machoni von der St. Marienkirche. Für Superintendent Bertold Höcker widerspreche nach christlicher Auffassung die Zur-Schau-Stellung von Verstorbenen dem Anspruch auf Menschenwürde. "Wir werden die Plastinate wie auch schon zuvor respektvoll und mit der gebotenen Würde behandeln", sagte die Kuratorin und Ehefrau von Dr. Gunther von Hagens, Dr. Angelina Whalley. "Wir hoffen nun auf ein Ende der Gängelung durch den Bezirk."
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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