Auftragsvergabe nach Tariftreue

Berlin. Ab 1. Dezember dürfen öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten mindestens Löhne nach Tarifverträgen zahlen. Diese Tariftreuepflicht wurde erst jetzt im Ausschreibungs- und Vergabegesetz verankert. Schon vor Jahren wollte Berlin eine Tariftreueverpflichtung bei öffentlichen Aufträgen, musste das Vorhaben aber „aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einstellen“, teilt der Senat mit. Mit der Tariftreuepflicht wird verhindert, dass Unternehmen, die nicht nach Tarif bezahlen, mit günstigeren Angebot den Zuschlag bekommen. Für die Umsetzung der Tariftreuepflicht wurde ein Online-Tariftreueregister aufgebaut, in dem jeder Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge einsehen kann. „Die Tariftreuepflicht schafft einen einheitlichen Rahmen für alle und fördert den Wettbewerb vorrangig über die Qualität der Arbeit statt über das billigste durch Lohndumping mögliche Angebot“, sagt Arbeitssenatorin Katja Kipping (Die Linke). DJ

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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