Bekenntnis gegen Diskriminierung
Berlin. Die Senatskulturverwaltung gibt Fördergelder nur noch Initiativen oder Projekten, die vorher eine Antidiskriminierungsklausel unterschreiben. Wer Geld vom Senat will, muss sich „zu einer vielfältigen Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung bekennen“, teilt die Kulturverwaltung mit. Die Geldempfänger müssen sich dazu verpflichten, „alles Notwendige zu veranlassen, um sicherzustellen, dass die gewährten Fördergelder keinen Vereinigungen zugute kommen, die als terroristisch und/oder extremistisch eingestuft werden“. Laut Kultursenator Joe Chialo (CDU) „tragen die Kulturinstitutionen sowie fördernde Stellen Verantwortung dafür, dass mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderweitig ausgrenzenden Ausdrucksweisen gefördert werden“. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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