Berliner Ärztekammer zweifelt am Nutzen neuer Gesetze
Berlin. Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das Sterbehilfe regeln soll. Bislang gelten in den Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen. Fast 80 Prozent der Bundesbürger sind einer Umfrage zufolge der Meinung, dass es Ärzten erlaubt sein sollte, Schwerstkranken ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen, mit dem sie selbst den Freitod wählen können.
Bislang handeln Ärzte, die in dieser Form Sterbehilfe leisten, in einer rechtlichen Grauzone. Sie können sich nur an berufsrechtliche Vorgaben der Ärztekammern halten. In Berlin gelten vergleichsweise liberalere Bestimmungen. "Der Deutsche Ärztetag hat 2011 die Musterberufsordnung dahingehend geändert, dass Ärzten Beihilfe zum Suizid nicht erlaubt sein soll", erklärt Sascha Rudat, Sprecher der Ärztekammer Berlin, die die Änderung nicht übernommen hat. Stattdessen wurde 2013 eine "Soll nicht"-Regelung beschlossen. "Wir sagen, dass Sterbehilfe keine ärztliche Aufgabe, aber in extremen Einzelfällen denkbar ist. Das würden wir berufsrechtlich nicht ahnden", so Rudat. Er warnt davor, dass die Bestimmungen mit einem bundesweiten Gesetz noch komplizierter werden könnten. Denn die Meinungen im Bundestag gehen weit auseinander. Einige Parlamentarier wollen es Ärzten ermöglichen, Sterbehilfe zu leisten, wenn der Patient unheilbar krank ist, einen nachhaltigen Todeswunsch hat und zwei unabhängige Ärzte dies bestätigen können. Andere wollen Sterbehilfe auch durch nahe Angehörige ermöglichen.
Doch es gibt auch Gegner, die jede professionelle Sterbehilfe per Gesetz verbieten lassen wollen. Stattdessen solle die Palliativmedizin verbessert und die Hospizkultur gestärkt werden. Für Sascha Rudat schließt das eine das andere nicht aus: "Gute Palliativmedizin muss im Vordergrund stehen, Sterbehilfe kann es nur in extremen Ausnahmefällen geben."
Jana Tashina Wörrle / jtw
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