Bezirksamt muss beim Parkcafé zurückrudern
Bezirksaufsicht entscheidet zugunsten der BVV

In der Causa „Parkcafé Rehberge“ hat die Senatsinnenverwaltung jetzt ein Machtwort gesprochen. Die Bezirksaufsicht gibt den Bezirksverordneten Recht, die dem Bezirksamt rechtswidriges Verhalten vorgeworfen hatten. Im Rathaus hatte man eigenmächtig entschieden, das Gebäude für den Sport zu „reaktivieren“ und das Grundstück ins Fachvermögen Sport zu übertragen.

Die Senatsinnenverwaltung hat dem Bezirksamt einen Dämpfer verpasst. Im Ergebnis des Beanstandungsverfahrens zum „Parkcafé Rehberge“ stellt die Bezirksaufsicht fest: „Der Beschluss des Bezirksamtes vom 2. September 2020 wird aufgehoben“. Damit bekommen die Bezirksverordneten Recht, die dem Bezirksamt rechtswidriges Verhalten vorgeworfen und den Fall im vorigen September zur Prüfung an die Bezirksaufsichtsbehörde weitergeleitet hatten. „Ich habe den Bezirksbürgermeister nun aufgefordert, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mitzuteilen, wie das Bezirksamt jetzt gedenkt, seine damalige Beschlussfassung anzupassen“, erklärt BVV-Vorsteher Frank Bertermann dazu.

Im Detail ist die Sache ziemlich verworren, lässt sich aber so zusammenfassen. Im vergangenen Sommer hatte das Bezirksamt beschlossen, das marode Cafégebäude nach seiner Sanierung Hertha BSC und anderen Boxvereinen als Boxsporthalle zu überlassen und das Bezirksgrundstück dafür ins Fachvermögen Sport zu übertragen. Was die Bezirksverordneten verärgerte, weil sie davon nichts wussten. Die BVV hob den Bezirksamtsbeschluss kurzum wieder auf – was ziemlich selten passiert – und forderte das Rathaus auf, ein Interessenbekundungsverfahren mit Beteiligung der Anwohner zu organisieren. Und zwar mit dem Ziel, das Parkcafé öffentlich nutzbar zu machen. Doch das Bezirksamt sah das anders und entschied im September, den BVV-Beschluss wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften zu beanstanden. Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) argumentierte damals, es sei Sache des Bezirksamtes, wie es seine Geschäfte organisiert und führt. In diesem Fall also, ob es ein eigenes Grundstück in ein anderes Fachvermögen überträgt. Das ließen die Bezirksverordneten nicht auf sich sitzen. Sie warfen dem Bezirksamt ihrerseits rechtswidriges Verhalten vor, da es entgegen dem BVV-Votum eine völlig andere Nutzung für das Parkcafé beschlossen hatte.

Die Senatsinnenverwaltung begründet ihre Entscheidung in dem Schreiben, das der Berliner Woche vorliegt, so: „Das Bezirksamt ist dem Ersuchen der BVV auf Entwicklung alternativer Nutzungsmöglichkeiten für das Parkcafé Rehberge nicht nachgekommen“. Stattdessen habe es die Übernahme dieses Grundstücks in das Fachvermögen Sport und eine Reaktivierung des Gebäudes für sportliche Zwecke beschlossen und jährliche Kosten in Höhe von zirka 30 000 Euro für den Betrieb und die Unterhaltung eingeplant. Auch verstoße die Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses durch die BVV entgegen der Auffassung des Bezirksamtes nicht gegen das Selbstorganisationsrecht des Bezirksamtes.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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