Bezirk droht mit Zwang
City-Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft wehrt sich weiter gegen Schließung
Die Betreiber des City-Hostels in der Glinkastraße 5-7 wehren sich mit aller Kraft gegen die vom Bezirk angeordnete Schließung.
Die vom Bezirksamt eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen sind rechtens. Die Hotelbetreiber sind mit ihrem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ihn am 23. April zurückgewiesen. Laut OVG überwiege „das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Bescheides die privaten Interessen der Antragstellerin“. Das Bezirksamt habe verhältnismäßig gehandelt und sogar bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung mit seinen Vollstreckungsmaßnahmen abgewartet, um die EU-Verordnung durchzusetzen, so die Richter. Die Hotelbetreiber hätten auch ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Konsequenzen einzustellen.
Das Bezirksamt will nun „zeitnah prüfen“, ob das Hostel aufgibt und schließt. „Sollte die Betreiberin ihren Betrieb nicht endgültig einstellen, wird das Bezirksamt das Hostel letztlich mittels unmittelbaren Zwangs endgültig schließen“, so Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne).
Wie berichtet, hatte das Bezirksamt Mitte im November 2018 den Hotelbetrieb untersagt und damit EU-Recht umgesetzt. Um die Finanzquellen Nordkoreas für sein Atomwaffenprogramm auszutrocknen, hatte der UN-Sicherheitsrat im November 2016 solche Vermietungsgeschäfte in seinen Mitgliedstaaten untersagt. Die Regierungen sollen Nordkorea verbieten, Botschaftsimmobilien für „andere Zwecke als diplomatische oder konsularische Tätigkeiten zu nutzen“. Die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) hatte 2007 ihr ehemaliges Bürogebäude auf dem Botschaftsgelände an den Hostel-Betreiber vermietet, für angeblich 38 000 Euro pro Monat. Das Hostel-Gebäude gehört zum Komplex, den die DDR in den siebziger Jahren für das befreundete Nordkorea als Botschaft gebaut hat. Hundert Diplomaten haben dort einmal gearbeitet.
Das Bezirksamt hatte seine Nutzungsuntersagung mit der EU-Verordnung von 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea begründet. Das Verwaltungsgericht hatte am 28. Januar eine Klage der Betreiberfirma gegen die Nutzungsuntersagung abgewiesen. Das erstinstanzliche Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde vom Verwaltungsgericht Berlin nicht zugelassen. Über einen Antrag der Hostelbetreiber, Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg zuzulassen, wurde noch nicht entschieden.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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