Ehrung für „Mütter des Grundgesetzes“: Bundestagsgebäude bekommen Namen
Mitte. Zwei Bürogebäude des Bundestages tragen jetzt die Namen der Politikerinnen Helene Weber und Elisabeth Selbert.
Das hat der Ältestenrat des Bundestages auf Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert beschlossen, um die „Mütter des Grundgesetzes“ für ihre politische Lebensleistung zu ehren.
Das Haus in der Dorotheenstraße 88 heißt jetzt Helene-Weber-Haus. Die 1881 geborene Politikerin war Mitglied der Weimarer Nationalversammlung, des Reichstages und eine der wenigen Abgeordneten der Zentrumspartei, die sich in ihrer Fraktion bis zuletzt dafür einsetzte, Hitlers Ermächtigungsgesetz zu verhindern. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie als CDU-Vertreterin in den Parlamentarischen Rat gewählt und war dort eine der Frauen, die an der Entstehung des Grundgesetzes beteiligt waren. Sie war von 1949 bis zu ihrem Tod im Jahr 1962 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ war auch die 1896 geborene Elisabeth Selbert. Nach ihr wird das Gebäude Unter den Linden 62-68 benannt. Die Juristin und Sozialdemokratin schaffte es, gegen den Willen der Nationalsozialisten als Anwältin am Oberlandesgericht Berlin zugelassen zu werden, nachdem sie 1933 erfolglos für den Reichstag kandidiert hatte. Sie war es, die als Mitglied des Parlamentarischen Rates 1949 den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ nach mehreren gescheiterten Abstimmungen im Grundgesetz durchsetzte. Die 1986 verstorbene Elisabeth Selbert war nach dem Zweiten Weltkrieg in drei Legislaturperioden Mitglied des Hessischen Landtags. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.