Hohe Kosten, kaum Kontrollen
Erst die Hälfte aller Hunde wurde im umstrittenen Hunderegister angemeldet

Erst die Hälfte der beim Finanzamt gemeldeten Hunde sind im umstrittenen zentralen Hunderegister. | Foto:  Dirk Jericho
  • Erst die Hälfte der beim Finanzamt gemeldeten Hunde sind im umstrittenen zentralen Hunderegister.
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Zwei Jahre nach Inkrafttreten des verschärften Hundegesetzes sind erst 58 943 Hunde im neuen Hunderegister angemeldet. Kontrolliert wurde die Registrierungspflicht gemäß Hundegesetz erst in 41 Fällen.

Das geht aus der Antwort von Verbraucherschutzstaatssekretärin Esther Uleer auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Martin Pätzold hervor. Demnach sind auch zwei Jahre nach Start des umstrittenen Registers erst die Hälfte der Hunde registriert. 2021 waren beim Finanzamt 123 915 Hunde erfasst. Der Senat schätzt aber selbst, dass die tatsächliche Zahl der Hunde etwa doppelt so hoch ist. Die Steuereinnahmen aus der Hundesteuer beliefen sich 2021 auf knapp 14 Millionen Euro.

Das neue Hunderegister, das die im rot-grün-roten Senat von den Grünen geführte Senatsumweltverwaltung zum 1. Januar 2022 eingeführt hatte, wird von Kritikern als "reine Abzocke" bezeichnet. Eine Onlinepetition gegen die doppelte Registrierung haben über 20 000 Menschen unterzeichnet. Das Hunderegister sei „völlig überflüssig und soll nur wieder neues Geld in die Berliner Kasse spülen“, heißt es dort. Wer seinen Hund bisher nicht beim Finanzamt angemeldet hat, werde sich auch nicht im Hunderegister anmelden.

Tatsächlich wurden laut Senat erst 41 Hundehalter überprüft, ob sie ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind. Nur in zehn Fällen war das der Fall. Der Senat plant erst für 2025 „eine Evaluierung des Hunderegisters“, erklärt Esther Uleer weiter.

Wie berichtet, müssen Berliner ihre Hunde seit Januar 2022 nach dem verschärften Hundegesetz gegen eine Gebühr von 17,50 Euro (online) oder 26,50 Euro (telefonisch) im Hunderegister anmelden. Auf dem Portal werden Daten zum Halter, Chipnummer des Hundes, Nummer der Steuerplakette, Hunderasse, Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes abgefragt. Die damalige Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) hatte die Zwangsregistrierung damit begründet, dass man Hunde und ihre Halter so leichter identifizieren könne, etwa wenn scheinbar halterlose Hunde aufgefunden werden.

Kosten von rund 250 000 Euro


Die Senatsverwaltung will durch das Register auch Daten „zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen“ sammeln, wie es heißt. Außerdem ermögliche das Hunderegister „einen möglichst vollständigen Überblick über alle Hunde, ihre Verteilung auf die Bezirke, ihre Rassen und auch über Auffälligkeiten im Verhalten, um auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen treffen zu können – sei es über den Bedarf an Auslaufflächen oder zum Schutz vor Beißvorfällen“, so Jaraschs Behörde damals. Von den bis jetzt erfassten 58 943 Hunden sind 277 aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuft.

Das Hunderegister kostet den Senat über eine Viertelmillion Euro. Der Vertrag zwischen Senat und der GovConnect GmbH, die das Onlineportal im Auftrag des Senats betreibt, ist auf vier Jahre begrenzt. Danach will der Senat entscheiden, wie es weitergeht. Die Internetfirma aus Hannover bekommt für das „administrative Führen des Registers eine Gewinn- und Wagnispauschale von jährlich 40 181,72 Euro zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer“, teilt Staatssekretärin Esther Uleer mit. Für die Einrichtung des Hunderegisters hat der Senat einmalig 109 760 Euro bezahlt.

Zumindest die scharf kritisierte doppelte Registrierung der Hunde beim Finanzamt und im Hunderegister gehört der Vergangenheit an. Mit der Änderung des Hundesteuergesetzes gilt ab 1. Januar 2024 „die An- und Abmeldung beim zentralen Hunderegister gleichzeitig auch als steuerliche An- beziehungsweise Abmeldung beim Finanzamt“, so Esther Uleer. Eine doppelte Meldepflicht entfalle. Die Daten aus dem zentralen Register werden zukünftig an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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