Gesetz zum Nichtraucherschutz seit fünf Jahren
Ein grauer Tag, es nieselt. Jonas Pedd kommt aus der U-Bahn, steigt die Treppen hinauf und schlurft zur Haltestelle der Straßenbahn. Zehn Stunden Arbeit liegen hinter ihm. Er zündet sich eine Zigarette an. Der Regen wird stärker und er stellt sich unter das Dach des Haltestellenhäuschens. "Sehen Sie denn nicht, dass hier ein Kind ist", brüllt es plötzlich laut neben ihm. Der 25-Jährige schrickt hoch, zuckt dann aber nur mit den Schultern und raucht weiter. "He, hier dürfen Sie nicht rauchen. Machen Sie gefälligst die Kippe aus", kreischt die Frau und weist auf das Plakat der BVG hin. "Danke, dass Sie hier nicht rauchen!" steht dort schwarz auf gelb geschrieben. Doch Jonas Pedd kennt seine Rechte. Dann kommt die Tram und er lässt Mutter und Kind stehen. "An Haltestellen gilt kein Rauchverbot, auch wenn die BVG noch so nett darum bittet", sagt der überzeugte Raucher, der die ewigen Streitereien satt hat. "Reicht es nicht, dass man in fast keiner Kneipe mehr rauchen darf? Jetzt wird man auch schon unter freiem Himmel kritisiert."
Die Streitereien satt hat auch Johannes Spatz von der Nichtraucherinitiative "Forum Rauchfrei". Seit vielen Jahren setzt er sich für ein absolutes Rauchverbot in der Hauptstadt ein und bekämpft die Werbemaschen der Tabakindustrie. Doch da die aktuelle Gesetzeslage seiner Ansicht nach zu viele Ausnahmen zulässt, muss er weiter streiten. "Die Chancen stehen gut, dass sich schon bald gravierend etwas ändern wird", prognostiziert Spatz. Er geht davon aus, dass das Berliner Gesetz überarbeitet wird, wenn nach Bayern und dem Saarland auch Nordrhein-Westfalen bald ein flächendeckendes Rauchverbot erlässt. Die Verhandlungen dazu laufen. "Das ist doch peinlich für Berlin, wenn andere Länder fortschrittlicher sind als die Hauptstadt", sagt der Nichtraucherlobbyist. Vor allem, dass das Rauchen auf Spielplätzen noch immer erlaubt ist, stört ihn.
Mit dem Beschluss im November 2007, ein Nichtraucherschutzgesetz einzuführen, hat Berlin anfangs versucht, genau so ein absolutes Rauchverbot durchzusetzen, wie es Johannes Spatz fordert. Doch schon wenige Monate später kippte das Bundesverfassungsgericht die erste Fassung. Seitdem gibt es Ausnahmeregeln für Gastwirte. Rauchverbote für öffentliche Plätze waren hingegen nie geplant.
"Wir haben uns bemüht einen Ausgleich zwischen allen Interessen zu schaffen", verteidigt Christine Köhler-Azara, die Berliner Drogenbeauftragte, das aktuell geltende Nichtraucherschutzgesetz. Aus ihrer Sicht ist es ein Erfolg, dass jeder jetzt frei wählen kann, ob er in ein Nichtraucher- oder in ein Raucherlokal geht. "Berlin ist nun mal eine Party-Hochburg mit über 8400 Kneipen, Cafés, Diskotheken und Restaurants", sagt Köhler-Azara und erzählt von einer Studie des Deutschen Krebszentrums. Demnach sind 80 Prozent aller Gaststätten in Berlin mittlerweile komplett rauchfrei - das zweitbeste Ergebnis im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten. Nur München, wo bereits ein absolutes Rauchverbot gilt, schneidet besser ab.
Gleichzeitig geht auch die Zahl der Raucher langsam zurück. 32 Prozent der Berliner griffen laut dem Statistischen Bundesamt 2009 noch regelmäßig zur Zigarette. 2005 waren es 33 Prozent und 2003 noch 35.
In der Gastronomie hat der erkämpfte Interessenausgleich für Ruhe gesorgt. War zum Start des Gesetzes die Angst der Wirte groß, dass die Gäste ausbleiben, so gehen heute viele junge Berliner sogar freiwillig zum Rauchen vor die Tür. Zumindest erlebt das Karsten Drees, der zwei der typischen Berliner Eckkneipen betreibt. In der "Dicken Wirtin" am Savignyplatz gibt es mittlerweile einen abgetrennten Raucherraum und die "Destille" in Kreuzberg wurde zur Raucherkneipe ernannt. "Aber außer meinen langjährigen Stammgästen gehen die Raucher raus", sagt Drees.
"Das ist mittlerweile normal", sagt auch Christiane Wotzka, die Mitinhaberin des "Zimt und Zucker" in Mitte. Zwar herrscht in ihrem Kaffeehaus komplettes Rauchverbot, doch immer wieder stapfen Gäste an den Sofas und großen Holztischen vorbei zur Tür. Schnell eine rauchen und dann zurück ins Warme. Mit jedem Türöffnen mischt sich dann manchmal aber auch eine kleine Welle von Rauchgeruch unter den Kaffee- und Kuchenduft.
Fünf Jahre sind seit dem Beschluss zur ersten Fassung des Nichtraucherschutzgesetzes vergangen. Fünf Jahre, in denen die einen sich mit den Regelungen abgefunden haben und die anderen die Hoffnung auf strengere Gesetze noch nicht aufgeben wollen. Denn auch wenn der Kompromiss aus Politikersicht gelungen ist, geht der Streit auf Berlins Straßen weiter. "Neulich musste ich im Kino lange anstehen und weil die Schlange bis auf die Straße reichte, haben tatsächlich einige geraucht", beschwert sich Spatz. "Aber selbst wenn man ganz freundlich sagt, dass die Zigarette stört, gilt man als Spießer." Ähnliches hat auch Jonas Pedd erlebt - aus der anderen Perspektive. Er fühlt sich in seiner Freiheit eingeschränkt, wenn ihn wildfremde Menschen auf der Straße maßregeln wollen, obwohl er sich an die Gesetze hält. "Wir sind doch alle erwachsene Menschen und können frei entscheiden, was gut für uns ist", kommentiert Drogenbeauftragte Christine Köhler-Azara die Situation.
Nur ein Kompromiss ist wirksam
Berliner uneins über Nichtraucherschutzgesetz
Eine knappe Mehrheit der Leser unserer Reportage aus der vergangenen Woche ist gegen die vielen Ausnahmen beim Rauchverbot.
Für Einraum-Kneipen gelten in Berlin andere Regeln als für größere Gaststätten. Zusätzlich entscheiden Raumgröße und Essensangebot mit, ob geraucht werden darf oder nicht. An ein Rauchverbot an öffentlichen Orten wie Spielplätze oder Bushaltestellen wurde bei der Einführung des Gesetzes gar nicht gedacht. Die Ausnahmen und fehlenden Regeln sind einigen Lesern ein Dorn im Auge. Eine knappe Mehrheit von 56 Prozent antwortete deshalb auf die Frage "Braucht Berlin ein strengeres Rauchverbot?" mit Ja, 44 Prozent stimmten dagegen.Für die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales steht weiterhin der Kompromiss zwischen Rauchern, Gastwirten und Nichtrauchern im Vordergrund. "Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz setzt dies konsequent um", sagt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Beate Martonné-Kunarski. Ihrer Ansicht nach zeigt auch die gegenwärtige Diskussion in Nordrhein-Westfalen, dass ein absolutes Rauchverbot nicht mehrheitlich befürwortet wird. Dort wird gerade heftig über ein neues Nichtraucherschutzgesetz gestritten. "Was würde ein Gesetz nützen, wenn es nicht von allen angenommen und trotz Ordnungsstrafen auch nicht umgesetzt wird?", fragt sie. Nur ein gemeinsam erarbeiteter Lösungsansatz sei sinnvoll.
Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) wurde am 16. November 2007 verkündet. In Kraft getreten ist es am 1. Januar 2008. Doch schon kurze Zeit später musste eine Neuregelung erlassen werden. Kleine Gaststätten fühlten sich benachteiligt. Seit dem 14. Mai 2009 gilt deshalb eine neue Version des Gesetzes.
Demnach ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten zwar grundsätzlich untersagt, doch es gelten zahlreiche Ausnahmeregelungen. So besteht ein Rauchverbot nur in geschlossenen Räumen und nicht bei Veranstaltungen im Freien, in Biergärten oder auf Sport- und Kinderspielplätzen. Für Gaststätten gilt dann kein Rauchverbot, wenn sie den Rauchern abgetrennte, geschlossene Nebenräume zur Verfügung stellen. Zusätzlich können Kneipen und Bars, die kein Essen anbieten und nur über einen Raum verfügen, der kleiner ist als 75 Quadratmeter, vom NRSG ausgenommen werden. Sie müssen allerdings allen Personen unter 18 Jahren den Zutritt verweigern und sich Rauchergaststätte oder Raucherclub nennen.
Ähnliches gilt für die Shisha-Gaststätten, in denen das Rauchen von Wasserpfeifen angeboten wird. Halten sich Raucher und Wirte nicht an das geltende Gesetz, so begehen sie Ordnungswidrigkeiten. Privatpersonen kann das bis zu 100 Euro kosten. Wirte können vom Ordnungsamt mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro belangt werden.
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
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