Bezirksamt stundet Mieten
Gewerbetreibende können wegen Corona Zahlungen verschieben
Mieter und Pächter von Bezirksimmobilien können wegen der Corona-Pandemie einen zinslosen Stundungsantrag beim Bezirksamt stellen.
Im Bezirk gibt es zahlreiche Unternehmen, die bezirkseigene Flächen und Gebäude nutzen und dafür Miete oder Pacht bezahlen. Allein das Straßen- und Grünflächenamt vermietet 18 Objekte wie Bootsverleihe, Gastronomie im Tiergarten und anderen Parks, Flächen in S-Bahn-Bögen oder Imbissbuden und Kioske auf Plätzen. Die Corona-Krise habe „viele Mieter und Pächter unserer Immobilien in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gebracht“, sagt Bürgermeister und Finanzstadtrat Stephan von Dassel (Grüne).
Um die Gewerbetreibenden schnell und unbürokratisch zu unterstützen, können sie gebührenfrei die Stundung von Miet- und Pachtzahlungen beantragen. Auf der Bezirksamtwebsite können Betroffene das Formular herunterladen und die zinslose Stundung der Zahlungen vorerst für die Monate April, Mai und Juni beantragen. Die Mieten werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben; Zinsen und Gebühren für den Aufschub fallen nicht an. Auch spätere Ratenzahlungen sind möglich. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet das Bezirksamt. Laut Bürgermeister von Dassel wird in besonderen Härtefällen sogar die komplette oder teilweise Miete erlassen. „Darüber entscheiden wir später“, so von Dassel. Mit der Stundung der Mieten und Pachten will Stefan von Dassel „einen Beitrag dazu leisten, dass wir in Mitte auch in Zukunft eine vielfältige Unternehmenslandschaft haben“.
Informationen und Antragsformular gibt es unter https://bwurl.de/14xt. Das ausgefüllte Formular muss per Post an das Bezirksamt Mitte, Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen – Wirtschaftsförderung, Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@ba-mitte.berlin.de geschickt werden.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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