Meldepflicht für Hunde
Halter müssen ihre Vierbeiner zentral registrieren lassen

Hund müssen in Berlin seit dem 1. Januar registriert werden. | Foto:  Stein
  • Hund müssen in Berlin seit dem 1. Januar registriert werden.
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  • hochgeladen von Hendrik Stein

Seit Beginn des Jahres müssen Hundehalter nach dem verschärften Hundegesetz ihre Tiere im Zentralen Hunderegister anmelden.

Die für das Register zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) will dadurch Hunde und ihre Halter leichter identifizieren können, wie die Behörde von Bettina Jarasch (Grüne) mitteilt. „Auf diese Weise lassen sich etwa die Besitzer von aufgefundenen und nur scheinbar halterlosen Hunden schnell feststellen“, heißt es. Die Senatsverwaltung will mit dem Register auch Daten für statistische Auswertungen „zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen“ sammeln und aufarbeiten.

Für die Registrierung muss man auf der Internetseite hunderegister.berlin.de ein Halterkonto anlegen. Die Registrierung ist gebührenpflichtig und kostet pro Hund 17,50 Euro. Wer sich alternativ per Formular oder telefonisch registriert, muss pro Hund wegen des Mehraufwands 26,50 Euro bezahlen, wie die private Firma GovConnect GmbH erklärt. Das auf Verwaltung spezialisierte Internetunternehmen betreibt im Auftrag des Senats das Hunderegister.

Halter, die bereits vor Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes einen Hund hatten, bekommen eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Spätestens zum 1. Juli müssen die Hunde eingetragen sein. Wer möchte, kann auch ein Foto vom Hund im Halteraccount hochladen. Bei der Registrierung müssen Halter für Hunde ab vollendeten dritten Lebensmonat die 15-stellige Transpondernummer des Chips angeben, den der Tierarzt eingesetzt hat.

Die Pflichtanmeldung zu unterlassen, kann teuer werden. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro rechnen. Laut Hundegesetz sind „Diensthunde der Polizei, der Bundespolizei, des Zolls, der Bundeswehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie geprüfte Schutzhunde bei Unternehmen des Bewachungsgewerbes“ sowie Tierheime von der Anmeldung befreit. Bisher mussten Hunde in Berlin nur gechipt werden. Eine zentrale Erfassung gab es nicht. Die Behörden haben aber sogenannte Listenhunde schon registriert sowie Hunde, die auffällig waren und zum Beispiel schon mal zugebissen haben.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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