In Berlin gibt es immer weniger bezahlbare Wohnungen
Um eine weitere Preisspirale zu verhindern, hat Stadtentwicklungssenator Michael Müller die Bezirke aufgerufen, gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Er beruft sich auf Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes und die Möglichkeit, die Steigerung bei Neuverträgen auf 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Vermieter, die dagegen verstoßen, könnten von den Bezirken mit Bußgeldern belegt werden. Seit der Vorschlag öffentlich wurde, tobt die Diskussion um die sogenannte Mietpreisbremse. Der Immobilienverband Berlin-Brandenburg IVD beklagt, dass damit Investitionen in Neubau und Sanierung verhindert werden. Der Mieterverein begrüßt den Vorstoß zwar grundsätzlich. Er geht ihm allerdings nicht weit genug. "Das ist keine wirkliche Mietpreisbremse und der entsprechende Gesetzesparagraf ist viel zu kompliziert", erklärt Wibke Werner, Mitglied der Geschäftsleitung. So könne diese Preisgrenze bei Neuvermietungen nur dann greifen, wenn der betreffende Mieter beweisen kann, dass der Vermieter mit den hohen Preisen eine Zwangslage ausnutzt. "Das ist in der Praxis nicht umsetzbar", sagt Werner. Der Verein fordert deshalb, dass die Gesetze auf Bundesebene geändert werden - mit einer gesetzlichen Deckelung der Preise bei Wiedervermietung in Höhe von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Nur das sei eine richtige Mietpreisbremse, die grundsätzlich greift.
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
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