„Wer mehr hat, zahlt auch mehr“
Interview mit Finanzsenator Daniel Wesener über die Grundsteuerreform

"Es geht hier nicht um eine allgemeine Steuererhöhung", sagt der Berliner Finanzsenator Daniel Wesener zur anstehenden Reform der Grundsteuer. | Foto:  Vincent Villwock
  • "Es geht hier nicht um eine allgemeine Steuererhöhung", sagt der Berliner Finanzsenator Daniel Wesener zur anstehenden Reform der Grundsteuer.
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Haus- und Wohnungseigentümer sowie Besitzer anderer Immobilien müssen Grundsteuer zahlen – die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber eine Reform gefordert, um eine Ungleichbehandlung zu beseitigen.

Denn die Einheitswerte sind seit Jahrzehnten gleich und berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Immobilienwerte. Berlin beginnt – wie auch die anderen Bundesländer – im Juli mit der Grundsteuerreform. Was sich ändert, erklärt Finanzsenator Daniel Wesener (Bündnis 90/Die Grünen) im Interview mit Berliner-Woche-Reporter Dirk Jericho.

Der Berliner Senat übernimmt die Gesetzesvorlage des Bundes. Einige Verbände kritisieren dieses Modell als relativ kompliziert.

Daniel Wesener: Uns war es von Beginn an wichtig, dass am Ende der Reform ein gerechteres System steht. So hat es uns auch das Bundesverfassungsgericht aufgegeben – und das Modell des Bundes setzt das um. Was die Komplexität angeht: Im neuen Modell sind für die Erklärung zur Grundsteuer nur acht Angaben nötig. Bisher sind es mehr als 20. Nach meinem Verständnis ist das eine wesentliche Vereinfachung.

Die wichtigste Frage: Für wen und wo wird es zukünftig teurer? Wer profitiert von der Neuberechnung?

Daniel Wesener: Profitieren wird zunächst einmal Berlin als Ganzes. Die Grundsteuer wird bis heute in Ost und West auf unterschiedlichen Grundlagen erhoben. Das ist mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht akzeptabel. Profitieren werden auch Eigentümer und Mieter in einfachen Wohnlagen. Ein Beispiel: Für eine durchschnittliche Wohnung mit einer Fläche von etwas mehr als 70 Quadratmetern zahlen die Berliner heute 253 Euro Grundsteuer im Jahr, das ergibt 27 Cent pro Quadratmeter und Monat. Aber wegen der überholten Bewertungsgrundlage beträgt dieser Wert im Märkischen Viertel oder in der Gropiusstadt 46 Cent. Für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in sehr guten Lagen in Berlin sind es dagegen teilweise weniger als 20 Cent. Künftig gilt: Wer mehr hat, zahlt auch etwas mehr.

Eigentümer legen die Grundsteuer auf die Betriebskosten um und holen sich das Geld von den Mietern zurück. Wo steigen durch die Neuberechnung die Gesamtmieten?

Daniel Wesener: Hier gilt das Gleiche: Je nach Lage und Baujahr der Wohnung sinkt oder steigt die Belastung. Wichtig ist: Insgesamt bleibt die Belastung durch die Grundsteuer gleich, sie wird sich aber künftig etwas anders verteilen.

Was müssen Immobilieneigentümer jetzt tun? Welche Erklärungen müssen sie bis wann abgeben?

Daniel Wesener: Eigentümerinnen und Eigentümer haben vom 1. Juli an vier Monate Zeit – also bis zum 31. Oktober – um ihre Erklärung abzugeben. Am einfachsten geht das über die Steuerplattform Elster. Wer keinen Computer hat, bekommt ausnahmsweise im Finanzamt aber auch Papiervordrucke. Ich kann zusagen: Die Grundsteuererklärung ist nicht kompliziert. Die meisten Daten lassen sich dem Kaufvertrag oder dem Grundbuchauszug entnehmen – und sollten die nicht vorliegen, ist ja noch Zeit, um fehlende Informationen in Erfahrung zu bringen. Es ist auch ganz einfach, den Bodenrichtwert abzurufen. Dafür gibt es im Internet den digitalen Atlas Boris. Und wer das dennoch alles zu kompliziert findet, kann sich natürlich Hilfe bei einem Steuerberater holen.

Wann erfahren die Eigentümer, wieviel Steuer sie künftig zahlen müssen?

Daniel Wesener: Die Grundsteuerreform ist ein echtes Großprojekt für alle Länder und Kommunen. Allein in Berlin erwarten wir rund 850 000 Steuererklärungen. Diese werden im Finanzamt geprüft und die Steuerpflichtigen erhalten dann den Grundsteuerwertbescheid. Er gibt Auskunft, was zu versteuern ist, enthält aber noch keine Angaben zur Höhe der Steuer. Darüber entscheidet das Abgeordnetenhaus im Jahre 2024, wenn es die Steuermesszahl und den Hebesatz festlegt. Diese drei Faktoren – Grundsteuerwert, Messzahl und Hebesatz – ergeben die Grundsteuer. 2024 werden wir dann die Bescheide verschicken.

Spült die Grundsteuerreform mehr Geld in die Kasse des Finanzsenators?

Daniel Wesener: Ganz klar: Nein. Es geht hier nicht um eine allgemeine Steuererhöhung. Dazu gibt es ein klares Bekenntnis vom Bund, und dazu haben wir uns von Anfang an auch in Berlin bekannt. Im Jahre 2021 betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer circa 835 Millionen Euro, und diese Größenordnung soll auch erhalten bleiben. Bemessungsgrundlage werden vermutlich die Grundsteuereinnahmen des Jahres 2023 sein. Ich werde dem Berliner Abgeordnetenhaus zu gegebener Zeit Vorschläge zur Festsetzung der Messzahl und des Hebesatzes vorlegen, die das sicherstellen.

Weitere Informationen finden sich auch im Internet auf berlin.de/grundsteuer.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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