Vorkauf besteht vor Gericht
Investor kündigt Berufung an
Zum zweiten Mal hat das Berliner Verwaltungsgericht die Klage eines Investors gegen das vom Bezirk praktizierte Vorkaufsrecht abgewiesen.
Streitobjekt waren in diesem Fall die Gebäude samt Grundstück Cuvrystraße 44-45. Die Vorkaufoption war dort im Oktober 2017 zu Gunsten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft WBM angewendet worden.
Nach Ansicht des Gerichts zu Recht, weil ansonsten zu befürchten sei, dass an dieser Stelle die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet gewesen wäre. Auch die im Vertrag mit dem neuen Kaufinteressenten enthaltenen Regelungen zum Mieterschutz hätte der Bezirk richtigerweise als unzureichend zurückgewiesen. Zur Immobilie Cuvrystraße 44-45 gehören 30 Wohneinheiten.
David Borck, der ursprüngliche Erwerber, kündigte gegen das Urteil Berufung an. Er habe zwischenzeitlich die Annahme einer Abwendungsvereinbarung mit einer Laufzeit von 20 Jahren zugesagt, ließ er mitteilen. Auch sei er bereit, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Zusicherungen zu machen. Nach seiner Ansicht schalte der Bezirk aber bisher auf stur und bevorzuge die juristische Auseinandersetzung.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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