Brauchen wir eine Quote?
Koalition will mehr Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst

Weil Migranten in der Verwaltung, in Landesunternehmen wie BSR und BVG, aber auch an Gerichten unterrepräsentiert sind, will die rot-rot-grüne Koalition noch vor den Wahlen im September per Gesetz eine Migrantenquote von 35 Prozent für den öffentlichen Dienst einführen.

Ziel ist es, den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung (derzeit 35 Prozent) zu erhöhen. Bisher haben nur zwölf Prozent der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes einen Migrationshintergrund.

Die Berliner Christdemokraten halten diesen Vorstoß der rot-rot-grünen Koalition für „unnötig, unsinnig, schädlich, verfassungswidrig“. Sie wollen diesen „Unfug“ per Antrag sofort stoppen. „Stellenbesetzungen können nach Grundgesetz und der Verfassung von Berlin nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen, nicht nach Herkunft. Dies wäre gegenüber anderen Bewerbern diskriminierend“, meint der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Sven Rissmann. Laut Berliner Verfassung darf niemand wegen seiner Abstammung oder Herkunft benachteiligt werden, aber auch nicht bevorzugt.

Ich frage mich, wie diese Migrantenquote funktionieren soll. Ist es jetzt ein Einstellungshemmnis, wenn meine Eltern in Deutschland geboren wurden? Der Gesetzentwurf ist meiner Meinung nach die Krönung des Quotenwahns. Dass eine solche Quote im öffentlichen Dienst nicht gebraucht wird, sieht man meines Erachtens schon bei der Berliner Polizei. Immerhin haben bei dieser Behörde inzwischen 38 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Migrationshintergrund. 

Soll für den öffentlichen Dienst und Landesunternehmen eine Migrantenquote gelten?
Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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