Körperwelten bleiben geöffnet: Bezirk unterliegt erneut vor Gericht
Damit kann die am 18. Februar eröffnete Ausstellung mit 20 Ganzkörperplastinaten geöffnet bleiben. Bürgermeister Christian Hanke (SPD) sieht in der Leichenschau einen Verstoß gegen das Bestattungsgesetz, nachdem Tote bestattet werden müssen und nicht ausgestellt werden dürfen. Dass Verwaltungsgericht urteilte jedoch, dass die von Anatom Gunther von Hagens plastinierten Toten keine Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes seien. Auch mit einer Untersagungsverfügung kam der Bezirk nicht durch. Hanke hatte im Januar ein Zwangsgeld von 10.000 Euro pro Öffnungstag angekündigt, falls das Menschen Museum im Februar eröffnen sollte. Von Hagens Anwälte konnten sich mit ihrem Widerspruch gegen durchsetzen. Gegen diese Entscheidung hatte das Bezirksamt Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Die Richter halten es nicht für notwendig, das Menschen Museum vor einer endgültigen Entscheidung im noch nicht eröffneten Berufungsverfahren zu schließen. "Eine sofortige Schließung der Ausstellung sei zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des allgemeinen Sittlichkeitsempfindens oder zur Achtung der Menschenwürde nicht nötig; es bleibe die freie Entscheidung jedes Einzelnen, das Museum zu besuchen", heißt es in dem neuen Beschluss. Das vom Bezirk erwirkte Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16. Dezember ist noch nicht eröffnet. In dem Prozess will das Gericht erneut prüfen, ob die Ausstellung eine Ausnahmegenehmigung vom Gesundheitsamt braucht, die Hanke nicht erteilen will. Bisher verneinen das die Richter.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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