Kutschenverbot in Mitte gibt es nicht: Befahren des Pariser Platzes untersagt
Das von Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) angekündigte Pferdekutschenverbot ist eher ein symbolischer Akt. Richtig untersagen kann der Bezirk Kutschfahrten in der Innenstadt nicht.
Vor allem im Sommer, wenn die Pferde in glühender Hitze vor dem Brandenburger Tor stehen oder Unter den Linden entlang schniefen, rufen besorgte Bürger beim Bezirksamt an. Doch der Bezirk kann recht wenig gegen Kutschfahrten unternehmen. Der für das Ordnungsamt zuständige Bürgermeister Stephan von Dassel versucht es jetzt mit dem Straßenrecht.
Das Ordnungsamt hat eine „straßenverkehrsbehördliche Anordnung“ erlassen, die das Befahren des Pariser Platzes mit Pferdekutschen untersagt. Das darf die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, „weil am Pariser Platz der Fußgängerverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist und so die Sicherheit der Fußgänger verbessert und der Verkehr geordnet wird“, teilt der Bezirk mit. Das Straßenverkehrsschild „Verbot für Gespannfuhrwerke“ mit einer durchgestrichenen Pferdekutsche samt Kutscher soll jetzt aufgestellt werden. Die Polizei soll das Befahrungsverbot durchsetzen. Das für den ruhenden Verkehr zuständige Ordnungsamt wird falsch „parkenden“ Kutschen auf dem Pariser Platz ein Knöllchen verpassen, so von Dassel.
Ihm ist klar, dass die neue Regelung eher symbolischen Charakter hat. Denn die Kutschen dürfen weiterhin auf der westlichen Seite des Brandenburger Tores halten und Touristen aufnehmen. Das Verbot für Gespannfuhrwerke gilt nämlich nicht auf dem Platz des 18. März. Von Dassel hofft, dass er mit seiner Entscheidung zumindest ein wenig den Kutschen die Attraktivität nimmt. „Man kann Kutschfahrten rechtlich nicht komplett untersagen“, sagt der Bürgermeister. Ein totales Kutschenverbot ist sehr schwierig und müsste unter anderem wegen des Rechts auf freie Ausübung des Gewerbes gut begründet sein. Der Bezirk nutze deshalb alle Möglichkeiten, die er hat. Und das sind vor allem regelmäßige Kontrollen der Veterinäraufsicht auf Einhaltung des Tierschutzes. Bei tierschutzrechtlichen Verstößen kann der Bezirk durchgreifen.
Bei Kontrollen kam immer wieder heraus, dass Droschkenführer gegen die Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerke verstoßen. Darin sind neben Dokumentationspflichten vor allem die Ruhezeiten für die Kutschpferde geregelt: Die Tiere müssen bei Temperaturen über 30 Grad Celsius im Schatten alle zwei Stunden eine 30-minütige Pause bekommen: unter einem überdachten Stand- oder Schattenplatz mit ausreichend Trinkwasser. Einen solchen Pausenplatz gibt es auf der westlichen Seite unter den Bäumen im Tiergarten.
Auch wenn der Bezirk Mitte Pferdekutschen nicht gänzlich verbietet und sie weiterhin Unter den Linden und auf anderen Straßen fahren dürfen, hatte der rotrotgrüne Senat in seinem Koalitionsvertrag von 2016 auf Seite 156 zum Thema „Tierschutz stärken“ eindeutig formuliert: „In der Berliner Innenstadt sollen keine Pferdekutschen mehr fahren dürfen“. Der Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte dies zwar bei der Unterschriftenübergabe von Tierschützern im Juli 2017 noch einmal bekräftigt – passiert ist aber seitdem nichts. Die Onlinepetition der Initiatorin Julia Maier aus München gegen das Verbot von Pferdekutschen in der Innenstadt hatten mehr als 100 000 Leute unterschrieben.
Aktuell sind bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Mitte vier Betriebe mit sechs Kutschen und zwölf Pferden werktags und feiertags maximal neun Kutschen mit 19 Pferden bekannt, wie von Dassel mitteilt. Im Bezirk Mitte ist davon nur ein Betrieb gemeldet, und zwar aus Gesundbrunnen. Die anderen Kutschbetriebe haben ihren Sitz außerhalb des Bezirkes. Sie sind verpflichtet, zur Überprüfung des Tierwohls bei den Veterinärämtern zu melden, wo die Pferde ihre Stallungen haben.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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