Maskenpflicht im Bezirksamt
Mitte. Um das Coronavirus einzudämmen und Infektionszahlen gering zu halten, gilt in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Mitte jetzt Maskenpflicht. Bisher war das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nur empfohlen worden. Die Maskenpflicht gilt sowohl für Beschäftigte als auch Besucher. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen kann, muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. Die Anordnung ist befristet bis zum 31. August. go
Autor:Simone Gogol-Grützner aus Zehlendorf |
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