Mindestlohn bei Landesfirmen
Berlin. Seit dem 17. Juli gilt der neue Landesmindestlohn von 13 Euro pro Stunde. Das Abgeordnetenhaus hatte am 23. Juni die Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro beschlossen. Bisher lag der Stundenlohn bei 12,50 Euro brutto. Der Stundensatz gilt in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes Berlin – der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht. „Dort, wo Geld vom Land Berlin drinsteckt, muss künftig niemand mehr unter 13 Euro Stundenlohn arbeiten“, sagte Arbeitssenatorin Katja Kipping (Linke). „Überall dort, wo das Land Berlin Einfluss hat, sollen einheitliche Mindestlohnstandards gelten – und zwar bessere als bundesweit üblich“, so Kipping. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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