Zwei eigenständige Landgerichte
Mit der Teilung ist die Strukturreform in Berlin jetzt abgeschlossen
Seit Januar gibt es mit dem Landgericht I für Strafsachen und dem Landgericht II für Zivilsachen zwei eigenständige Landgerichte. Die Teilung des bisherigen Landgerichts Berlin ist Ergebnis der Strukturreform.
Das Land Berlin geht dabei neue Wege. Während in anderen Bundesländern die Zuständigkeiten bisher regional verteilt sind, nimmt das Land Berlin eine rein fachliche Spezialisierung seiner Landgerichte vor. Das Landgericht I im Kriminalgericht Moabit wird ausschließlich für Strafsachen zuständig sein. Sämtliche Zivilsachen werden am Landgericht II in den Gerichtsgebäuden am Tegeler Weg und an der Littenstraße konzentriert.
Laut Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) sollen mit der „wegweisenden Reform der Berliner Gerichtsstruktur“ die „unterschiedlichen Anforderungen im Zivil- und Strafbereich effizienter und erfolgreicher erfüllt werden“. Außerdem könne man gezielter geeignete Richter finden, die Strafkammern einerseits und Zivilkammern andererseits leiten. Die Teilung des Landgerichts Berlin „ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine bürgernahe, zugänglichere und vor allem auch effizientere Justiz“, so Badenberg.
Das Landgericht Berlin mit über 400 Richterinnen und Richtern sowie rund 800 Mitarbeitern ist bislang das größte Landgericht Deutschlands. Mit der Teilung in zwei eigenständige Landgerichte ist die Strukturreform jetzt abgeschlossen.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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