Rettungsschirm fürs Ehrenamt
Berlin. Gemeinnützige Vereine und Organisationen können bis zum 25. Oktober eine Förderung in Höhe von bis zu 20.000 Euro beantragen, die nicht zurückgezahlt werden muss. Der Senat stellt dafür insgesamt 4,9 Millionen Euro zur Verfügung. Der Schutzschirm soll in ihrer Existenz bedrohte Vereine retten, in denen das Ehrenamt eine tragende Rolle spielt und Einnahmen coronabedingt weggebrochen sind. Die Hilfe ist für Vereine und Organisationen in Berlin gedacht, die „gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und als steuerbegünstigt anerkannt sind“, heißt es. Die Antragsteller müssen sich „zur Berliner Charta zum bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen“. Die Liquiditätsengpässe infolge der Pandemie müssen nachweisbar sein. Alle Informationen zu den Ehrenamts- und Vereinshilfen sowie das Antragsformular finden sich ab 1. Oktober auf dem Portal www.berlin.de/buergeraktiv. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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