Keine Erhöhungen bis Ende 2023
Senat beschließt Mietenstopp für landeseigene Wohnungen
Der Senat hat den am 1. November angekündigten Mietenstopp beschlossen. Demnach dürfen die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen bis zum 31. Dezember 2023 die Mieten nicht erhöhen.
Bereits zum 1. November erfolgte Mieterhöhungen müssen die kommunalen Vermieter zurücknehmen. „Als Gesellschaften mit mehr als 360.000 Wohnungen für 750.000 Menschen in Berlin haben die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Berlinovo eine besondere Verantwortung für eine sozial gerechte Wohnungspolitik“, sagte der für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständige Senator Andreas Geisel (SPD). Auch mit einem Kündigungsschutz bei Mietrückständen würden Mieterhaushalte entlastet. Die landeseigenen Vermieter Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM bekommen als Ausgleich für ausbleibende Mieteinnahmen elf Millionen Euro aus dem Notfallfonds des Senats.
Die Berlinovo werde den Mietenstopp in ihrem Eigenbestand mit klassischem Wohnen anwenden, teilt der Senat mit. Die landeseigene Wohnungsgesellschaft vermietet auch möblierte Appartements und besitzt Supermärkte, Bürogebäude und Einkaufszentren in ganz Deutschland. Über 100 Wohnungen werden von der Berlinovo noch in Immobilienfonds verwaltet. Hier werde sich die Firma „im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten ebenfalls für eine Umsetzung des Mietenstopps einsetzen“, heißt es.
Neben dem Mietenstopp hatte der Senat bereits Ende September ein Kündigungsmoratorium für die landeseigenen Vermieter erlassen, um Mieter bei Zahlungsschwierigkeiten vor Kündigungen zu schützen. Die Vermieter müssen bei ausbleibenden Mieten individuelle Vereinbarungen mit ihren Mietern wie Stundungsmöglichkeiten treffen. Räumungen sind untersagt. Senator Andreas Geisel hofft, dass auch private Vermieter dem Vorbild der landeseigenen Wohnungsunternehmen folgen und „im Rahmen ihrer Verantwortung für eine solidarische Zivilgesellschaft in gleicher Weise verfahren“.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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