Weitere Corona-Hilfen
Senat beschließt Unterstützung kleinerer und mittlerer Kulturunternehmen
Der Senat beschloss Hilfen für kleine und mittlere Kulturbetriebe ab zwei Beschäftigten. Die „Soforthilfe IV 2.0“ kann nur für drei Monate (September bis November) beantragt werden.
Jetzt können auch Kulturunternehmer Geld bekommen, die „nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden“. Das war bisher Bedingung für die Corona-Hilfen im Kulturbereich. Neu ist auch, dass die Firmen jetzt nur „mindestens zwei Angestellte“ haben müssen. „Wir gehen deshalb von einem größeren Kreis an antragsberechtigten Unternehmen aus“, so Christian Gaebler, Chef der Senatskanzlei. Mit den neuen Hilfsgeldern sollen jetzt „die vielen Akteure in Berlins kleinteiliger Kulturszene zum Zug kommen“, sagt Kultursenator Klaus Lederer.
Anträge können vom 31. August bis 4. September auf der Internetseite der Investitionsbank Berlin (www.ibb.de/soforthilfe4) gestellt werden. Bis zu 25 000, in Ausnahmefällen bis zu 500 000 Euro bekommen „Kultureinrichtungen/-betriebe, die auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben“, heißt es. Das sind private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs, Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm, Festivals, Kinos, Unternehmen im Bereich Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen sowie Hörfunk- und Fernsehveranstalter.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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