Tante Lotte zu Besuch
Senat erlaubt Verwandten zu Weihnachten Hotelübernachtungen in Berlin
Viele Hotels stehen derzeit leer, die Belegung liegt laut Branchenverband Dehoga unter zehn Prozent. Weil Touristen derzeit in Hotels nicht übernachten dürfen, haben die Häuser höchstens ein paar Dienstreisende. Aber auch diese werden an den Feiertagen ausbleiben.
Nun will der Berliner Senat – wie auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – über die Festtage Hotelübernachtungen von Verwandten erlauben. Wer seine Oma besuche, mache keine touristische Reise, sagt der Regierende Michael Müller (SPD). „Es wäre völlig absurd, die Leute in die beengten Wohnverhältnisse zu zwingen“, fügt sein Vize Klaus Lederer (Die Linke) hinzu. „Das wäre genau das Gegenteil, was in der Pandemie-Situation geraten ist.“
Aber wer soll kontrollieren, ob Tante Lotte eincheckt oder ein getarnter Berlin-Tourist? Vermutlich niemand. Die Hotelmitarbeiter jedenfalls nicht, sagt Dehoga-Chef Thomas Lengfelder. Das denkt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Sie kritisiert daher die Ausnahmeregelung zur Hotelunterbringung im Corona-Hotspot Berlin und in anderen Großstädten, weil nicht zu kontrollieren sei, ob nur Gäste in den Hotels übernachten, die tatsächlich Verwandte in der Region besuchen. Sie befürchtet, dass mit den Hotelöffnungen das Beherbergungsverbot umgangen wird und das Infektionsrisiko steigt.
Für mich ist der Hotelstreit mal wieder ein typisches Beispiel für den ganzen Regel-Wirrwarr. Grundsätzlich halte ich nichts vom Beherbergungsverbot. Fast alle Hotels und Pensionen haben Hygienekonzepte und waren bisher keine großen Virenbörsen. In den Zimmern haben ohnehin meistens Menschen übernachtet, die alle aus einem Haushalt stammen.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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