Hitzefrei und Nachtfahrverbot
Senat verschärft Regeln für Pferdekutschbetriebe

Ab 30 Grad im Schatten gibt es hitzefrei für die Kutschpferde. | Foto: Dirk Jericho
  • Ab 30 Grad im Schatten gibt es hitzefrei für die Kutschpferde.
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Der Senat hat die vor zehn Jahren erlassenen „Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe“ weiter verschärft.

Nach den neuen Regeln müssen Droschkenführer sofort die Zügel anziehen und die Rundfahrten einstellen, wenn die Temperatur über 30 Grad Celsius im Schatten steigt. Bisher war es so, dass die Tiere bei Temperaturen über 30 Grad im Schatten alle zwei Stunden eine 30-minütige Pause bekamen: unter einem überdachten Stand- oder Schattenplatz mit ausreichend Trinkwasser. Das trifft jetzt bei Werten ab 25 Grad Celsius zu. Dann müssen die Tiere mindestens alle zwei Stunden getränkt und zur Kühlung mit Wasser besprengt werden, heißt es in der neuen Richtlinie, die Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) seinem Parteikollegen Stephan von Dassel übergeben hat. Der Bürgermeister im Citybezirk kämpft schon länger für ein Kutschenverbot.

Doch Kutschfahrten komplett zu untersagen ist sehr schwierig und muss unter anderem wegen des Rechts auf freie Ausübung des Gewerbes gut begründet sein. Der Bezirk nutzt deshalb alle Möglichkeiten, die er hat. Und das sind vor allem regelmäßige Kontrollen der Veterinäraufsicht auf Einhaltung des Tierschutzes.

Keine Pferdekutschen in der Innenstadt

Die Veterinäraufsicht des Ordnungsamtes hatte erst im April einem gewerblichen Kutschpferdeunternehmer „die Erlaubnis zur Durchführung eines Reit- und Fahrbetriebes versagt“, wie von Dassel erklärte. Der Kutscher soll in der Vergangenheit mit Verstößen gegen den Tierschutz aufgefallen sein und unter anderem die vorgeschriebenen Pausenzeiten für Kutschpferde nicht eingehalten haben. Auch der rot-rot-grüne Senat hatte 2016 im Koalitionsvertrag auf Seite 156 zum Thema „Tierschutz stärken“ eindeutig formuliert: „In der Berliner Innenstadt sollen keine Pferdekutschen mehr fahren dürfen“. Es gab vor zwei Jahren auch eine Onlinepetition für ein Verbot von Pferdekutschen in der Innenstadt, die über 100 000 Leute unterschrieben haben.

Von Dassel hatte vor kurzem auch gefordert, dass die Pferde von April bis September bis maximal 21 Uhr und von Oktober bis März bis maximal 19 Uhr eingesetzt werden dürfen. So steht es jetzt auch in den verschärften Richtlinien mit insgesamt 24 Vorschriften. Grund für das Nachtfahrverbot ist der Stress, dem die Pferde bei Dunkelheit und Kunstlicht wie zur Weihnachtszeit und beim Festival of Lights ausgesetzt sind. In den Richtlinien ist jetzt auch geregelt, dass die Tiere insgesamt maximal neun Stunden pro Tag eingesetzt werden dürfen. „In der freien Zeit sind jedem Pferd täglich zwei Stunden freie, selbstbestimmte Bewegung auf unbefestigtem Boden eines genügend großen Auslaufes zu gewähren“, heißt es. Nach sechs Tagen, an denen es Touristen durch die Gegend zieht, hat jedes Pferd Anspruch auf einen freien Tag.

Aktuell sind im Bezirk Mitte drei Kutschbetriebe angemeldet. Sie beschäftigen zusammen neun Kutscher. 17 Pferde sind unterwegs. Die Kutschtouren führen vor allem durch die historische Mitte zum Gendarmenmarkt, Unter den Linden oder Pariser Platz.

Die Pferdekutschleitlinien ist nachzulesen unter www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/pferdefuhrwerksbetriebe.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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