Scheintod ausgeschlossen
Senat will zweitägige Wartefrist für Bestattungen abschaffen

Bisher gibt es eine zweitägige Wartefrist vor Bestattungen. | Foto:  Dirk Jericho
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Der Senat schafft eine jahrzehntealte Regelung im Bestattungsgesetz ab. Nach der jetzt beschlossenen Novellierung des Berliner Bestattungsgesetzes dürfen Tote noch am selben Tag beerdigt werden.

Bisher gilt eine Wartefrist von mindestens 48 Stunden, um die Bestattung sogenannter Scheintoter zu verhindern. „Diese historisch gewachsene, jedoch sachlich nicht begründbare Wartefrist steht im Widerspruch zu religiösen Bestattungsriten“, teilt die Senatsgesundheitsverwaltung mit. Mit der Abschaffung der Wartefrist stärke der Senat die Religionsfreiheit. Denn nach islamischen Riten müssen Verstorbene innerhalb eines Tages bestattet werden.

Heute könnten durch Mediziner im Rahmen der Leichenschau Scheintode ausgeschlossen werden, heißt es aus der Gesundheitsverwaltung. Um jüdischen und muslimischen Angehörigen entgegenzukommen, hatte bereits der rot-grün-rote Vorgängersenat die Novelle des Bestattungsgesetzes mit Aufhebung der 48-Stunden-Frist auf den Weg gebracht. Mit dem modernisierten Bestattungsgesetz werden „teilweise bürokratische Anforderungen abgebaut und der Verwaltungsaufwand bei Bestattungen reduziert“, heißt es in der Beschlussvorlage von Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD). Der Wegfall der 48-Stunden-Frist ist eine Kann- und keine Muss-Vorschrift. Die Behörden können aber aus Infektionsschutzgründen eine vorzeitige Bestattung anordnen.

Urnenbeisetzungen sollen aus Pietätsgründen laut Gesetzesnovelle spätestens sechs Monate nach der Einäscherung im Krematorium erfolgen. Bei Feuerbestattungen ist übrigens grundsätzlich eine zweite Leichenschau im Krematorium vorgeschrieben. Ein Amtsarzt schaut noch einmal in jeden Sarg, bevor er in die Brennkammer fährt.

Das neue Bestattungsgesetz erlaubt auch Wunschbestattungen von Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen. Kliniken sollen Eltern auf eine Bestattungsmöglichkeit hinweisen. Eine Bestattungspflicht für Totgeborene sowie Fehlgeborene mit einem Gewicht unter 1000 Gramm gibt es nicht. Seebestattungen werden im neuen Bestattungsgesetz im Sinne der Hinterbliebenen erleichtert, heißt es. Die Gesetzesvorlage wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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