Seniorenwahl 2017: Wahllokale öffnen
60 Wahllokale öffnen anlässlich der Seniorenwahl 2017 in der kommenden Woche (27.-31.03.2017): ein Wahllokal je Bezirk an jedem Wochentag an einem anderen Ort, damit wohnortnah gewählt werden kann – so das Ziel des 2016 geänderten Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes.
297 Seniorinnen und Senioren aus allen Bezirken stellen sich der Wahl zur Berufung in die zwölf bezirklichen Seniorenvertretungen. Sie sind als Interessenvertreter der älteren Menschen in den Bezirken Mittler zum Bezirksamt sowie anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen. Wahlberechtigt ist, wer im Land Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und am 31. März 2017 das 60. Lebensjahr vollendet hat. 900.000 Berlinerinnen und Berliner erhielten Ende Januar ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
Briefwahl:
Erstmals war die Teilnahme per Briefwahl möglich. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen an das auf der Rückseite des Wahlscheins angegebene Bezirksamt gesandt werden. Der Wahlbrief muss dort spätestens am 25. März 2017 bis 18 Uhr eingegangen sein.
Ablauf im Wahllokal:
Alle Seniorinnen und Senioren, die im Wahlverzeichnis ihres Bezirkes registriert sind, erhalten in ihrem Wahllokal gegen Vorlage eines amtlichen Personaldokumentes mit Lichtbild eine Abstimmungsliste. Auf dieser Liste können bis zu zehn Favoriten angekreuzt werden. Anschließend ist die Abstimmungsliste in die vorgesehene Wahlurne zu werfen.
Öffentliche Auszählung:
Das Ergebnis wird durch öffentliche Auszählung der Stimmen von der Direkt- und Briefwahl nach der Wahlwoche in den Bezirken ermittelt. Es entsteht eine Vorschlagsliste, die die zur Berufung Vorgeschlagenen, sortiert nach der Anzahl der erreichten Stimmen, nennt. Das Bezirksamt gibt sie nach Erhalt für mindestens vier Wochen durch Aushang bekannt.
Berufung:
Das für Seniorenpolitik zuständige Mitglied des Bezirksamtes soll die Kandidatinnen und Kandidaten entsprechend der Vorschlagsliste für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
Ausblick:
Bis zum 14. April 2017 sollen alle Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen berufen sein und ihr Engagement als Partner für die lokale Politik und die sozialen Strukturen in der Nachbarschaft in neuer Zusammensetzung fortsetzen.
Ausführliche Informationen zur Seniorenwahl 2017: www.ü60.berlin
Autor:Landesseniorenvertretung Berlin aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.