Abgabefrist endet im Januar
Viele Eigentümer haben noch keine Grundsteuererklärung abgegeben

Ende Januar endet für Immobilienbesitzer die bereits verlängerte Abgabefrist der Grundsteuererklärung. Der Behörde liegt aktuell nicht einmal die Hälfte der erwarteten Erklärungen vor. | Foto:  magele-picture, AdobeStock
  • Ende Januar endet für Immobilienbesitzer die bereits verlängerte Abgabefrist der Grundsteuererklärung. Der Behörde liegt aktuell nicht einmal die Hälfte der erwarteten Erklärungen vor.
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Ende Januar endet die im Oktober bereits um drei Monate verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen von Immobilienbesitzern. Bisher sind nicht mal die Hälfte der erwarteten Erklärungen zum Grundsteuerwert bei der Steuerbehörde eingegangen.

Bis Redaktionsschluss hatten Haus- und Wohnungseigentümer 357.114 Grundsteuererklärungen abgegeben. Das sind 41,4 Prozent der erwarteten 863.521 Erklärungen. Die meisten seien über das Finanzportal Elster und über das Grundsteuerportal des Bundes eingegangen, wie Frederik Bombosch sagt. Weil so wenige Erklärungen über Programme übermittelt wurden, die vor allem von Steuerberatern verwendet werden, glaubt der Sprecher von Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne), dass die restlichen Erklärungen im Januar kommen. „Die Steuerberater reichen meist erst zum Ende des Abgabezeitraums ein“, so Bombosch.

Die Grundsteuererklärung muss wegen der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform abgegeben werden. Denn die Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer sind seit Jahrzehnten gleich und berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Immobilienwerte. Mit der Grundsteuerreform solle eine Ungleichbehandlung beseitigt werden, sagen die Finanzbehörden. Die Grundsteuer wird auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung in Ost und West auf unterschiedlichen Grundlagen erhoben. Das hat zur Folge, dass Eigentümer und Mieter in einfachen Wohnlagen wie Märkisches Viertel oder Gropiusstadt mehr zahlen als Hausbesitzer in sehr guten Lagen. „Wer mehr hat, zahlt auch etwas mehr“, sagt Wesener.

Im Durchschnitt zahlen die Berliner Haushalte heute Grundsteuer in Höhe von 27 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Das sind bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 70 Quadratmetern knapp 230 Euro im Jahr. „Dieser Wert wird gleich bleiben“, sagt Frederik Bombosch. Die Steuerlast werde aber künftig anders verteilt und soll sich stärker am Wert der Immobilien orientieren. „Haushalte, die heute mehr als 27 Cent pro Quadratmeter und Monat zahlen, können tendenziell mit einer Entlastung rechnen. Solche Haushalte, deren Belastung heute niedriger liegt, werden künftig stärker am Aufkommen beteiligt“, so Bombosch.

Wichtigste Einnahmequelle der Kommunen

Die Einnahmen aus der Grundsteuer, der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen, soll auch nach der Reform bei 835 Millionen Euro liegen wie 2021. „Die Grundsteuerreform ist aufkommensneutral“, so Bombosch. Bemessungsgrundlage werden vermutlich die Grundsteuereinnahmen von 2023 sein.

Zu den bereits verschickten Bescheiden und der Zahl von Widersprüchen wollte Weseners Sprecher nichts sagen. Die CDU befürchtet, dass die „Grundsteuer teils erheblich steigen wird“, wie Johannes Kraft sagt. „Erste Bescheide der Finanzämter mit zum Teil empfindlich hohen Grundsteuerwerten sorgen bei vielen Eigentümern für immer mehr Verunsicherung und Empörung“, so der CDU-Abgeordnete. Er spricht von „zahlreichen Hinweisen auf Widersprüche wegen fehlerhafter Berechnungen“. So würden zum Beispiel Erholungsgrundstücke durch die Finanzämter wie Wohngrundstücke behandelt, obwohl es kein Baurecht gibt. Kraft wirft dem Senat von SPD, Grünen und Linken „mangelnde Informationspolitik und Organisationsversagen“ vor. Der Senat habe nicht über die Notwendigkeit dieser Erklärung und deren Fristen informiert. „Anders als etwa in Nordrhein-Westfalen gab es auch keine Schreiben mit allen Informationen, die den Ämtern bereits vorliegen. Dies hätte das Ausfüllen der Elster-Formulare wesentlich erleichtert und für mehr Klarheit gesorgt“, so der CDU-Mann.

Frederik Bombosch weist die CDU-Behauptungen als „nicht zutreffend“ zurück. „Die jetzt verschickten Bescheide geben Auskunft über den Grundsteuerwert, also die Bemessungsgrundlage, nicht aber über die Höhe der Grundsteuer“, so Bombosch. Über die Höhe der Steuer „entscheidet das Abgeordnetenhaus 2024, wenn es die Steuermesszahl und den Hebesatz festlegt. Diese drei Faktoren – Grundsteuerwert, Messzahl und Hebesatz – ergeben die Grundsteuer.“ 2024 sollen die Bescheide verschickt werden.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter berlin.de/grundsteuer.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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