Aussage gegen Aussage
Viele Verfahren zu Sexualdelikten werden mangels Tatverdacht eingestellt
Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen, sexuelle Nötigung oder Missbrauch mithilfe von K.-o.-Tropfen sind oft schwer zu beweisen, zum Beispiel weil die Betäubungsmittel nach ein paar Stunden nicht mehr nachweisbar sind. Bei Sexualdelikten steht zudem oft Aussage gegen Aussage.
Laut Statistik wurden vom 1. Januar 2018 bis 9. Juli 2023 mangels Tatverdacht 13 337 Verfahren eingestellt. Gerichtlich verurteilt im gleichen Zeitraum wurden 2479 Beschuldigte. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Abgeordneten Gollaleh Ahmadi (Grüne) zu „Ermittlungsverfahren bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ hervor. Beim für Sexualstraftaten zuständigen Landeskriminalamt 13 arbeiten derzeit 121 Beamte und 20 Angestellte. Weil immer mehr Sexualstraftaten bearbeitet werden müssen, habe die Innenverwaltung für den Doppelhaushalt 2024/2025 Geld für zusätzliches Personal angemeldet, so Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe.
Am Ende ihres Fragekatalogs wollte Ahmadi zudem vom Senat wissen, „welchen Reformbedarf er sieht, um auch bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen die Verurteilungsquote zu erhöhen“. Dass sich der Senat in keiner Konstellation in die Urteilsfindung bei Strafprozessen einzumischen hat, stellte der Innenstaatssekretär klar: „Auch bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen entscheidet das zuständige Gericht in richterlicher Unabhängigkeit. Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung“, zitiert er die Strafprozessordnung.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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