Wahl-Stichtag für Neuberliner
Berlin. Wer bei den Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen seine Stimme abgeben will, muss bis zum 26. Juni per Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein. Darauf macht die Landeswahlleiterin alle Neuberliner aufmerksam. Petra Michaelis rät allen, sich schnell einen Meldetermin zu besorgen. Wer wegen der Engpässe in den Bürgerämtern erst nach dem 26. Juni einen Termin bekommt, obwohl er vor dem Stichtag nach Berlin gezogen ist, wird noch bis 14. August rückwirkend mit dem Tag des tatsächlichen Einzugs in das Melderegister eingetragen. Bei der am 26. September zeitgleich stattfindenden Bundestagswahl können alle Wahlberechtigten ihre Stimme in Berlin abgeben, die am 15. August im Berliner Melderegister mit ihrer Hauptwohnung eingetragen sind. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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