Angelegenheiten anderer regeln
Dieser übernimmt die staatliche Fürsorge für die jeweilige Person und deren Vermögen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand nach einem Schlaganfall pflegebedürftig wird und dauerhaft in ein Heim muss. Welche Voraussetzungen für die Bestellung als Betreuer gegeben sein müssen, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ARD Ratgeber Recht in einem Buch zum Thema "Betreuung" zusammengefasst. Grundsätzlich dürfe auch eine geschäftsunfähige Person einen rechtlichen Betreuer für sich vorschlagen. Voraussetzung ist, dass die Person volljährig ist. Außerdem müsse es sich um ihren freien Willen handeln. Das Gericht muss dem Vorschlag entsprechen, wenn er dem Wohl des zu Betreuenden nicht zuwiderläuft.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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